In der Folge können zahlreiche Haushalte Wohngeld beziehen, die bislang nicht berechtigt waren.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist Lastenzuschuss möglich.
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld-Proberechner
Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte.
Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Antragsmöglichkeiten (Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten derzeit länger dauern!)
Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
- Online-Antrag Wohngeld
- Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post. Sie können die Formulare am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post versenden.
- Antragsformulare in Papierform
Sie können die Formulare per E-Mail an wohngeldremscheidde oder telefonisch unter (02191) 16 - 9900 anfordern.
Eine persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung zwar möglich, jedoch grundsätzlich nicht erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Wohngeldantrag
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
- Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages und Nachweis (Quittung, Bankbeleg usw.) der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
- nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
- Datenschutzerklärung DSG VO
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel Unterhaltsurteile oder Unterhaltsvereinbarungen.
Die Beantragung selbst kann nicht telefonisch erfolgen.
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Soziales und Wohnen
Haddenbacher Str. 38-42, 42859 Remscheid
Noch eine Bitte
Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich der neuen Leistungen Wohngeld Plus ab dem 1. Januar 2023 zunächst ab, da zunächst das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen vorliegen müssen. Wenn weitere Informationen von Bund und Land vorliegen, wird wieder zum Thema berichtet.