Aus diesem Grund kommt es zu den vorgenannten Zeiten zu einer Vollsperrung in der Wiedenhofstraße hinter Hausnummer 4.
Die Fußgängerzone der Alleestraße kann während der Vollsperrung durch berechtigte Fahrzeugführende sowie den Lieferverkehr (werktags von 20 bis 11 Uhr) über die Scharffstraße bzw. Mandtstraße befahren werden. Hierbei ist zwingend die ortsfeste Einbahnstraßenregelung zu beachten (siehe Übersichtsplan).
Der Fußverkehr kann die Baumaßnahme auch während der Vollsperrung passieren.