Wespen unterliegen den allgemeinen Artenschutzbestimmungen. Ohne vernünftigen Grund dürfen die Lebensstätten aller wildlebenden Tierarten nicht beeinträchtigt oder zerstört werden. Besonders strenge Schutzbestimmungen des Bundesartenschutzgesetzes gelten unter anderem für bestimmte Wespenarten (zum Beispiel Hornisse) und alle Wildbienen (zu denen auch die Hummeln gehören), die in ihrem Bestand gefährdet sind.
Um die Insekten nicht zu stören, ist ein Mindestabstand von 3-4 m angebracht. Auf keinen Fall dürfen Nester eigenhändig beseitigt werden. Nur wenn Gefahr für Menschenleben besteht sollten Fachleute zu Hilfe gerufen werden.
Wer ein Hummel- oder Hornissennest umsetzen möchte, braucht eine Ausnahmegenehmigung. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Nester eine akute Gefährdung darstellen oder gemeinwirtschaftlicher Schaden zu befürchten ist. Bevor ein Wespennest beseitigt wird, ist die Untere Naturschutzbehörde zu informieren. Die Umsetzung der Nester erfolgt durch geschulte Umsetzer.
Noch nähere Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre PDF-Datei 83,87 kB.