Gibt es ein Kompensationsmaßnahmen-Konzept?
Das Kompensationsmaßnahmen-Konzept der Unteren Naturschutzbehörde liegt insbesondere in Form der drei Remscheider Landschaftspläne vor. Vorrang hat die Entwicklung, Anreicherung und ökologische Optimierung der Offenland-Biotope in Remscheid
Als vorrangige Kompensations- beziehungsweise Landschaftspflegemaßnahmen ist die Pflanzung von Gehölz- und Saumstrukturen (Anlage von Gehölzstreifen, Hecken, Baumreihen, Waldrändern, Obstwiesen, Feldgehölzen und Rainen) zur Landschaftsanreicherung sowie die naturnahe, extensive Nutzung von Wiesen und Weiden (unter anderem Entwicklung von Mager- und Feuchtgrünland) zur Erhöhung der Artenvielfalt zu nennen, ebenso die Optimierung der Gewässer und ihrer Umgebung. Jede Maßnahme die geeignet ist die ökologische Wertigkeit einer Fläche zu erhöhen, ist grundsätzlich als Kompensationsmaßnahme geeignet.
Haben Kompensationsflächen Auswirkungen für Eigentümer und Flächenbewirtschafter?
Die Festsetzung einer Ausgleichsfläche hat keine ungewünschten Auswirkungen auf die Eigentümer bzw. Bewirtschafter, da in der Regel die bisherige Nutzung weitestgehend aufrecht erhalten wird. Eine landwirtschaftliche Nutzfläche kann weiterhin landwirtschaftlich bearbeitet werden. Es wird im Regelfall eine Extensivierung der Nutzung vereinbart (zwecks ökologischer Wertsteigerung der Fläche), auf Teilen der Fläche werden je nach Vereinbarung Gehölzstreifen, Raine oder ähnliches durchgeführt. Das Eigentum bleibt in der Regel privat, für die extensivere Nutzung beziehungsweise für eventuell aus der Nutzung genommene Teilflächen wird eine Nutzungsentschädigung beziehungsweise alle Pflegedetails vereinbart. Kompensationsflächen sollen nicht als störende Sonderflächen ins Auge fallen, im Gegenteil: sie sollen als bereichernde Elemente die Kulturlandschaft gliedern und beleben. Die Flächen sollen vorrangig von Remscheider Landwirten gepflegt werden. Bei Rückfragen erteilt die Untere Naturschutzbehörde gerne Auskunft.
Haben Sie Interesse an der Bereitstellung beziehungsweise Umsetzung von Kompensationsflächen beziehungsweise -maßnahmen?
Bitte sprechen Sie die Untere Naturschutzbehörde an. Die Untere Naturschutzbehörde prüft die Fläche bezüglich ihrer Eignung und führt gerne ein unverbindliches, vertrauliches Gespräch mit Ihnen. Ausgleichsflächen werden benötigt wenn neue Baugebiete, Straßen und andere Eingriffe geplant sind. Gerne stellt sie Kontakte zu den planenden Fachbehörden her. Wenn Sie sich ein Bild von bereits durchgeführten Kompensationsmaßnahmen machen wollen, so seien hier einige Beispiele in Remscheid benannt:
- Anlage von Obstwiesen, Gehölzstreifen und Sukzessionsflächen in Schreverheide
- Anreicherung der Kulturlandschaft mit Hecken nördlich von Hackenberg
- Extensives Grünland und Feldhecken südlich Buscher Hof
- Renaturierung des Teufelsteiches und des Teufelsbaches östlich Oelmühle
- Anlage von Hecken, Baumreihen und Magerwiesen nördlich von Bornbach
- Magergrünlandpflege und Heckenneupflanzungen im Umfeld des Steinbruchs Hohenhagen
- Anlage von Kleingewässern, Schuttfluren und Blütensäumen an der Wuppertalsperre
- Auwald-, Waldsaumentwicklung, Röhrricht- und Brachenpflege nördlich Jägerwald
Kontakt
Zeiten
Nach Vereinbarung
Ort
Naturschutz
Verwaltungsgebäude Dienstleistungszentrum
Elberfelder Straße 36
42853 Remscheid
Parkmöglichkeiten:
Parkhäuser Innenstadt, Kurzparkzone Ludwigstraße
Behindertenparkplätze: 2 - vor dem Gebäude
Barrierefreier Zugang über den linken Seiteneingang (Elberfelder Straße)
Fahrstuhl ist im Haus vorhanden
Barrierefreier Zugang über Seiteneingang EG - DG, Behinderten-WCs in jeder Etage
Busanbindung:
Haltestelle Friedrich-Ebert-Platz