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Stadt Remscheid

Bauen & Naturschutz

Bauen in Remscheid verursacht im Regelfall Eingriffe in Natur und Landschaft. Eingriffe führen zu Veränderungen der Lebensräume und können den Naturhaushalt und das Landschaftsbild beeinträchtigen.

Beim Bauen sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes auszugleichen oder zu ersetzen oder durch ein Ersatzgeld zu kompensieren.

Unter Bauen fällt bei der naturschutzrechtlichen Betrachtung nicht nur die Errichtung von Einzelhäusern und Bauten, sondern auch die Bebauungsplanung, der Straßenbau, der Bau und die Planung wasserwirtschaftlicher Einrichtungen, die Verlegung ober- oder unterirdischer Leitungen, die Ablagerung oder Abgrabung von Boden und vieles mehr.
In den im Folgenden unterschiedenen Verfahrensarten gilt es, dies inhaltlich und rechtlich von der Unteren Naturschutzbehörde abzuarbeiten.
Sie planen oder beantragen ein Einzelbauvorhaben, dann finden Sie weitere Informationen auf der Seite  Einzelbauvorhaben.
Sie interessieren sich für naturschutzfachlich relevante Fragen zu Planverfahren wie Bauleitplanung, Straßenbauverfahren etc., wählen Sie die Seite Planverfahren.

Naturschutz

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