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Stadt Remscheid

Einzelbauvorhaben

Eingriffe in Natur und Landschaft können vielfältiger Art sein. So ist ein Bauvorhaben im baulichen Außenbereich gemäß dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) grundsätzlich als Eingriff zu betrachten.

Auch Vorhaben wie die Verlegung ober- oder unterirdischer Leitungen, die Ablagerung oder Abgrabung von Boden oder die Beseitigung von Hecken oder Baumreihen, fallen im Außenbereich unter die Eingriffsregelung.

Bei Einzelbauvorhaben wird geprüft, ob Ihr Vorhaben in einem Schutzgebiet liegt, einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt und es wird geklärt, ob Artenschutz-Belange betroffen sind.

Naturschutz

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