Beschreibung
Für die meisten Anliegen im Bereich geschützter Flächen und Objekte ist eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens beteiligen wir ggfs. weitere Fachbehörden bzw. beraten Sie hierbei. Bei positivem Prüfergebnis ist i.d.R. der Landschaftsbeirat zu beteiligen. Gerne begleiten wir Sie im Verfahren, erläutern Ihnen Details zum Schutz der Landschaft, klären auf bei möglichen Vergleichsfällen und beraten Sie bezüglich Ihrer Rechtsposition nach Erhalt der Verwaltungsentscheidung. Die faire, offene und landschaftsgesetzkonforme Behandlung Ihrer Anliegen im Hinblick auf den Erhalt der Lebensgrundlagen für die Remscheider Bevölkerung ist unser Anliegen.