Die Flächen auf denen dieser Ausgleich erfolgt bezeichnet man als Kompensationsflächen.
Nach dem Verursacherprinzip wird der Bauherr zur Durchführung von landschaftsaufwertenden Maßnahmen verpflichtet. Die Maßnahmen-Vorschläge sind in der Regel in den planbegleitenden Gutachten (zum Beispiel Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan) beschrieben.
Die Stadt Remscheid hält zum Ausgleich künftiger Eingriffe geeignete Kompensationsflächen bereit. Für die heutige und künftige Stadtentwicklung ist es von entscheidender Bedeutung, dass eine Kompensationsflächen-Vorsorgeplanung erfolgt. Die Untere Naturschutzbehörde berät die „eingreifenden“ Dienststellen der Stadtverwaltung und externer Fachbehörden, schlägt geeignete Maßnahmen vor und begleitet die Maßnahmen-Umsetzung und -Kontrolle. Gemäß § 6 Absatz 8 Landschaftsgesetz führt die Untere Naturschutzbehörde ein Kompensationsmaßnahmen-Verzeichnis.
Es sind zur Zeit Maßnahmen auf 74,46 ha Stadtfläche festgesetzt beziehungsweise mittelfristig geplant (Stand: 01.01.2000). Unter anderem folgende Festsetzungen sind vorgesehen und je nach Fortschritt der Bautätigkeit bereits umgesetzt:
- 69.700 m² Heckenpflanzungen
- 18.300 m² Heckenpflege
- 31.400 m² Gehölzpflanzungen 5,5 ha Obstwiesen
- 38,47 ha Grünlandpflege/-extensivierung
- 14,37 ha Sukzessions- und Brachflächen-Entwicklung
- 41.800 m² Gewässerrandstreifen / Bachrenaturierung
1999 wurde ein internes Ausgleichsflächenkataster und eine Auflagen- bzw. Eingriffsdatenbank bei der Unteren Naturschutzbehörde eingerichtet. Alle Eingriffe, Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen werden zur leichteren Bearbeitung und Kontrolle elektronisch erfasst und verwaltet. Hierdurch wird unter anderem eine Erhöhung der Arbeitseffizienz erzielt und Umsetzungsdefizite (zum Beispiel bei Erfüllung von Auflagen) werden minimiert. Durch das flächen- und verfahrensbezogene Kataster wird die Kompensationsflächen-Vorsorgeplanung erheblich erleichtert.