Das Naturschutzgebiet Farrenbracker Bachtal ist seit dem 16.07.2001 per Verordnung der Bezirksregierung rechtskräftig. Es weist eine Größe von 7,25 ha auf.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung des landschaftstypischen, naturnahen Siepentales mit schmalem, tiefeingeschnittenem Bach und mehreren kurzen Seitensiepen und weitgehend naturnahem Gewässerumfeld bzw. Hangbereichen. Das durch besondere Eigenart und Schönheit geprägte Tal ist ein Relikt der Bergischen Kulturlandschaft.
Insbesondere die folgenden Strukturen und Lebensräume sind zu erhalten und zu schützen: Kerbtal mit Seitensiepen beziehungsweise Siepentälern, naturnahes Gewässerbett, bachbegleitende Quellfluren, Feuchtbrachen und Feuchtwiesen, natürliche Bachmäander mit ausgeprägten Steil- und Flachuferbereichen, kleinflächige Auensukzessionsstadien, naturnahe Auengebüsche und Laubwaldbestände, Extensivgrünlandbereiche, Magerwiesen/ -brachen.
Naturschutzgebiet Farrenbracker Bachtal
Naturschutz
Kontakt
Zeiten
Ort