Abwasser mit gefährlichen Stoffen aus Gewerbebetrieben darf nur mit Genehmigung des Fachdienstes Umwelt in öffentliche Abwasseranlagen (Schmutzwasserkanal) eingeleitet werden.
Betroffen sind zum Beispiel Zahnärztinnenpraxen/Zahnarztpraxen, Betriebe der Metallbe- und -verarbeitung, Druckereien, KFZ-Werkstätten und Tankstellen. Dabei geht es nicht nur um typisches Wasch- und Spülwasser sondern auch um Kondensate aus Kompressoren und Feuerungsanlagen.