Beschreibung
Abwasser mit gefährlichen Stoffen aus Gewerbebetrieben darf nur mit Genehmigung des Fachdienstes Umwelt in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet werden (Indirekteinleitung).
Betroffen sind z. B. Zahnarztpraxen, Betriebe der Metallbe- und -verarbeitung, Druckereien, KFZ-Werkstätten, Tankstellen und viele andere.