Details
Siehe Merkblatt.
Für die Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die mindestens 200 € (bei Pflanzenkläranlagen mindestens 300 €) beträgt.
§§ 8, 9 Wasserhaushaltsgesetz
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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3.31.2 Gewässerschutz | 02191 162451 |