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Stadt Remscheid

Kleinkläranlagen: Wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in das Grundwasser oder ein Gewässer beantragen

Abwasser, das in Privathaushalten anfällt, darf erst nach Vorbehandlung in einer Kleinkläranlage in ein Gewässer bzw. in das Grundwasser eingeleitet werden. Für die Einleitung ist eine Wasserrechtliche Erlaubnis vom Fachdienst Umwelt (Unteren Wasserbehörde) erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind, dass sich das Grundstück im städtebaulichen Außenbereich befindet und keine Möglichkeit besteht, das Abwasser über die öffentliche Kanalisation zu entsorgen.

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