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Siehe Merkblatt.
Gebühren
Für die Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die mindestens 200 € (bei Pflanzenkläranlagen mindestens 300 €) beträgt.
Rechtsgrundlage
§§ 8, 9 Wasserhaushaltsgesetz
Links und Downloads
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Name3.31.2 Gewässerschutz | Telefon02191 162451 | E-Mail-AdresseE-Mail |
Organisationseinheiten
Name |
---|
Name3.31.2 Gewässer- und Bodenschutz |
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Bezeichnung |
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