Zum Teil erfolgt dies im Rahmen der gesetzlich vorgeschrieben Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die eine geordnete Abarbeitung der Umweltbelange vorschreibt.
Hierfür werden je nach Planung Fachgutachten erforderlich, deren Ergebnisse im Umweltbericht zusammengefasst werden. Diese Ergebnisse werden im jeweiligen Planverfahren berücksichtigt und mit den übrigen Belangen, zu denen auch wirtschaftliche und soziale Belange gehören, gegeneinander abgewogen.
Zu den häufigsten Planverfahren zählen
- Bauleitplanungen
- Wasserverfahren
- Straßenbauvorhaben.
Auch das in Aufstellung befindliche "Integrierte Stadtentwicklungskonzept" zählt zu den betreuten Planungen.
Weitere Informationen
- Deutsches UVP-Netz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fachliche Beratung bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG und Umweltverträglichkeitsprüfungen (LANUV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Rechtsgrundlagen der UmweltprüfungPDF-Datei12,19 kB