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Stadt Remscheid

Umweltbelange im Planverfahren

Die Umweltverträglichkeit von Planungen ist im Verfahren sicherzustellen.
Daher werden die verschiedenen Umweltbelange in Planverfahren koordiniert und miteinander verknüpft.
In Einzelfällen können sich die Natur- und Umweltbelange auch widersprechen und es werden Lösungen für die Problemstellungen entwickelt.

Zum Teil erfolgt dies im Rahmen der gesetzlich vorgeschrieben Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die eine geordnete Abarbeitung der Umweltbelange vorschreibt.

Hierfür werden je nach Planung Fachgutachten erforderlich, deren Ergebnisse im Umweltbericht zusammengefasst werden. Diese Ergebnisse werden im jeweiligen Planverfahren berücksichtigt und mit den übrigen Belangen, zu denen auch wirtschaftliche und soziale Belange gehören, gegeneinander abgewogen.

Zu den häufigsten Planverfahren zählen

  • Bauleitplanungen
  • Wasserverfahren
  • Straßenbauvorhaben.

Auch das in Aufstellung befindliche "Integrierte Stadtentwicklungskonzept" zählt zu den betreuten Planungen.

Leistungen

Umweltamt

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