Beschreibung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. dem Bundesbaugesetzbuch (BauGB), d.h. die geordnete Abarbeitung der Umweltbelange, ist im Rahmen von Genehmigungsverfahren, z.B. größeren Straßenbauvorhaben, Bauleitplanverfahren, Gewässerausbauten, bestimmte immissionsschutzrechtliche Anlagenzulassungen (Genehmigungen) etc. sowie von übergeordneten Planungen durchzuführen. Die Koordination liegt beim Fachdienst Umwelt der Stadt Remscheid.