Beschreibung
Kontakt
- 02191 163998
- KassensteueramtRemscheidde
Details
Dokumente
Schriftlicher oder mündlicher Antrag, Zahlungseingang, gültiger Ausweis, ggf. Vollmacht.
Sollten Sie den Antrag schriftlich stellen, dann können Sie den entsprechenden Zahlungsnachweis beifügen.
Bitte vermerken Sie bei Zahlung per Banküberweisung außer der Debitorennummer auch den Namen, auf den die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden soll.
Gebühren
Die Kosten betragen 8,50 €, jede weitere Ausfertigung zusätzlich 2,50€.
Zahlungsarten
Die Aushändigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt grundsätzlich nach Eingang eines Antrages und erst nach Zahlung der Gebühr. Bei persönlicher Vorsprache kann die Zahlung vormittags bar erfolgen. Bei schriftlichen Anträgen kann die Zahlung auf das Hauptkonto der Stadt Remscheid erfolgen: Kto: 18 BLZ: 34050000 Bank: Stadtsparkasse Remscheid. IBAN: DE81 3405 0000 0000 0000 18. BIC: WELADEDRXXX. Verwendungszweck: FAD0033838
Bemerkung
Das Verwaltungsgebäude ist nicht behindertengerecht und hat keinen Fahrstuhl. Die Beantragung erfolgt im 3. OG, Räume 309 / 310.
Sprechzeiten Montag bis Freitag einheitlich 08.15 Uhr bis 12.15 Uhr und nach Vereinbarung.