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Stadt Remscheid

Schulentwicklungsplanung

Die Schulentwicklungsplanung ist gesetzliche Pflichtaufgabe der Stadt Remscheid nach § 80 Schulgesetz NRW. Kern ist die datentechnische und planerische Erfassung, Darstellung, Beobachtung und Fortschreibung der Entwicklung von Schülerzahlen und den sich aus fachlicher Sicht hieraus ggf. ergebenden Konsequenzen (ggf. schulorganisatorische Maßnahmen). Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung werden kleinräumige Daten über Schülerinnen und Schüler der Remscheider Schulen zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Die Schulentwicklungsplanung bedient sich der jährlichen Schulstatistik mit Stichtag zum 15. Oktober, zum anderen werden diese Statistikangaben mit Prognosedaten verknüpft und bieten somit die Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Remscheider Schullandschaft. Diese Daten sind Grundlage für Empfehlungen bzgl. Schulerweiterungen, Schulneubauten und Schulschließungen (schulorganisatorische Maßnahmen).

Schulentwicklungsplanung

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