Beschreibung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Kinder und Jugendliche schulpflichtig.
Das Schulamt für die Stadt Remscheid ist zuständig für die Kontrolle der Schulpflicht u. a. bei Nichtbesuch der Grund-, Haupt- und Förderschule. Der Nichtbesuch wird mit Bußgeld geahndet.
Für alle übrigen Schulformen ist ausschließlich die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig.
Anschrift:
Schulamt für die Stadt Remscheid
Schützenstr. 57
42853 Remscheid