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Stadt Remscheid

Lernmittelbefreiung

Erstattung des Eigenanteils für Schulbücher (Lernmittel).

Beschreibung

Organisation und Durchführung der Lernmittelbefreiung.

Voraussetzung für die Lernmittelbefreiung oder entsprechende Schulbucherstattung

Nach § 96 Schulgesetz NRW i.V.m. dem Beschluss des Rates der Stadt Remscheid entfällt der Eigenanteil für Empfänger und Empfängerinnen von - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Lernmittelbefreiung

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