Beschreibung
Organisation und Durchführung der Lernmittelbefreiung.
Voraussetzung für die Lernmittelbefreiung oder entsprechende Schulbucherstattung
Nach § 96 Schulgesetz NRW i.V.m. dem Beschluss des Rates der Stadt Remscheid entfällt der Eigenanteil für Empfänger und Empfängerinnen von - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.