Beschreibung
Das Schulamt für die Stadt Remscheid stellt 2 Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Ziel ist, alle Kinder, die bei ihrer Sprachentwicklung zusätzliche Unterstützung benötigen, früher und besser zu fördern.
Daher ist die Teilnahme an diesem Test nach § 36 Abs.2 in Verbindung mit § 126 SchulG verpflichtend.
Seit 2015 ist der Test nur für Kinder erforderlich, die keine Kindertageseinrichtung besuchen oder deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zugestimmt haben.
Die Tests finden in der Regel in einer wohnortnahen Grundschule statt. Hierzu werden die Kinder vom Schulamt eingeladen.
Schulaufsichtsbeamtin:
Grundschulen: Frau Adolf
Anschrift:
Schulamt für die Stadt Remscheid
Schützenstr. 57
42853 Remscheid