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Stadt Remscheid

Unterhaltsheranziehung nach dem UVG

Erhalten Vater oder Mutter für Kinder Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), muss der jeweils andere Elternteil Unterhalt in Geld zahlen. Er wird nach den Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches zum Unterhalt herangezogen.

Beschreibung

Unterhaltspflicht besteht bei Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Unterhaltspflichtige werden von der Heranziehungsstelle auf Zahlungsfähigkeit für den Unterhalt überprüft. Hat der zahlungspflichtige Elternteil kein Einkommen und ist nicht dauernd erwerbsunfähig, muss er sich im gesamten Bundesgebiet um Arbeit bemühen.

ACHTUNG - neue Sprechzeiten seit 01.07.2024
Montag, Dienstag, Donnerstag:   9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch:                                       13:00 – 16:00 Uhr
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Unterhaltsheranziehung nach dem UVG

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