Beschreibung
Unterhaltspflicht besteht bei Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Unterhaltspflichtige werden von der Heranziehungsstelle auf Zahlungsfähigkeit für den Unterhalt überprüft. Hat der zahlungspflichtige Elternteil kein Einkommen und ist nicht dauernd erwerbsunfähig, muss er sich im gesamten Bundesgebiet um Arbeit bemühen.
ACHTUNG - neue Sprechzeiten seit 01.07.2024
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr
Freitags: geschlossen
ansonsten Termine nach Vereinbarung
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Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
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