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Stadt Remscheid

Unterhaltsheranziehung nach dem SGB XII (Sozialhilfebezug)

Erhalten Vater oder Mutter bei Pflegebedürftigkeit Sozialhilfe, müssen die Kinder im Rahmen ihrer Zahlungsfähigkeit Unterhalt zahlen. Sie werden nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Unterhalt herangezogen.

Beschreibung

Unterhaltspflicht von Kindern für ihre pflegebedürftigen Eltern besteht, sofern diese nicht die Pflegekosten selbst aus Einkommen oder Vermögen finanzieren können.

Maßstab für die Bemessung des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle (s. Bereich "Download/Links").

Die konkrete Berechnung ist vom Einzelfall abhängig

ACHTUNG - neue Sprechzeiten seit 01.07.2024
Montag, Dienstag, Donnerstag:   9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch:                                       13:00 – 16:00 Uhr
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ansonsten Termine nach Vereinbarung

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