Beschreibung
Unterhaltspflicht von Kindern für ihre pflegebedürftigen Eltern besteht, sofern diese nicht die Pflegekosten selbst aus Einkommen oder Vermögen finanzieren können.
Maßstab für die Bemessung des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle (s. Bereich "Download/Links").
Die konkrete Berechnung ist vom Einzelfall abhängig