Beschreibung
Unterhaltspflicht von Kindern für ihre pflegebedürftigen Eltern besteht, sofern diese nicht die Pflegekosten selbst aus Einkommen oder Vermögen finanzieren können.
Maßstab für die Bemessung des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle (s. Bereich "Download/Links").
Die konkrete Berechnung ist vom Einzelfall abhängig
ACHTUNG - neue Sprechzeiten seit 01.07.2024
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr
Freitags: geschlossen
ansonsten Termine nach Vereinbarung
***
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
***