Beschreibung
Unterhaltspflicht von Eltern für ihre Kinder besteht, sofern diese ihren Lebensunterhalt nicht selbst aus Einkommen (z. B. Lehrlingsgehalt) oder Vermögen finanzieren können.
Ähnliches gilt für den Unterhalt für getrennt lebende / geschiedene Ehepartner.
Maßstab für die Bemessung des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle (s. Bereich "Download/Links"). Die konkrete Berechnung ist vom Einzelfall abhängig.
ACHTUNG - neue Sprechzeiten seit 01.07.2024
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr
Freitags: geschlossen
ansonsten Termine nach Vereinbarung
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Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
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