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Stadt Remscheid

Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen

Grundsicherung erhalten Menschen ab 65 Jahre bzw. ab 18 Jahre, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen beschaffen können. Bei vorübergehender Erwerbsminderung kommt Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht.

Beschreibung

Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII (Sozialgesetzbuch XII) können Menschen erhalten, die

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben

oder

  • dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind

und

  • ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können
  • nicht bereits Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
  • deren unterhaltspflichtige Kinder oder Eltern weniger als  100.000,- EUR jährlich verdienen

Die Leistungen der Grundsicherung umfassen:

  1. den maßgeblichen Regelsatz
  2. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  3. Mehrbedarfe
  4. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  5. Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen

Grundsicherungsleistungen werden auf Antrag gewährt.

Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen

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