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Stadt Remscheid

Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen

Grundsicherung erhalten Menschen ab 65 Jahre bzw. ab 18 Jahre, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen beschaffen können. Bei vorübergehender Erwerbsminderung kommt Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht.

Grund-Sicherung ist Geld von der Stadt oder Gemeinde.
Das Geld bekommen Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben.
Zum Beispiel weil ihre Rente nicht reicht.
Oder wenn sie wegen einer Krankheit oder Behinderung gar nicht arbeiten können.

Die Grund-Sicherung ist keine Rente.
Deshalb ist es auch egal, wie viel Geld Sie an die Renten-Versicherung bezahlt haben.

Die Stadt oder Gemeinde rechnet aus, wieviel Grund-Sicherung Sie bekommen.
Dabei berücksichtigt die Stadt auch Ihre Rente.

Die Grund-Sicherung müssen Sie bei der Stadt oder Gemeinde beantragen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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