Beschreibung
*** NEU - ab sofort mit Online-Antrag: direkter LINK (Öffnet in einem neuen Tab) ***
Die frühere Altersbegrenzung auf Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wurde in bestimmten Fällen (wenn Kinder nicht auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II ("Bürgergeld") angewiesen sind oder aber der betreuende Elternteil mehr als 600,00 € brutto verdient) auf das vollendete 18. Lebensjahr erweitert.
Zudem entfällt die bisherige Höchstförderungsdauer von maximal 72 Monaten.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail (siehe "Kontakt" unten), per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
Gerne können Sie auch einen Termin zur persönlichen Vorsprache mit uns vereinbaren.
Voraussetzungen:
• Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
• Ihr Kind wird von einem Elternteil allein betreut und erhält von dem anderen
Elternteil keine Unterhaltszahlungen in Höhe von monatlich mindestens
- 230,00 € Kind 0-5 Jahre
- 301,00 € Kind 6-11 Jahre
- 395,00 € Kind 12-17 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen
• bei Halbwaisen: Das Kind erhält keine Halbwaisenrente oder aber eine,
die die vorgenannten Beträge nicht übersteigt.
Ein Anspruch besteht wie bisher nicht, wenn der betreuende Elternteil verheiratet ist (auch wenn der Ehegatte nicht Vater oder Mutter des Kindes ist). Lebt der betreuende Elternteil aber mit einem Lebenspartner zusammen ohne verheiratet zu sein, kann trotzdem Unterhaltsvorschuss gezahlt werden.
Umzüge innerhalb und außerhalb Remscheids müssen immer schriftlich mitgeteilt werden.
Bei einem Umzug in eine andere Stadt außerhalb Remscheids ändert sich die örtliche Zuständigkeit und es muss bei der dann zuständigen Unterhaltsvorschusskasse ein neuer Antrag gestellt werden.
ACHTUNG - neue Sprechzeiten seit 01.07.2024
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr
Freitags: geschlossen
ansonsten Termine nach Vereinbarung