Beschreibung
*** NEU - ab sofort mit Online-Antrag: direkter LINK (Öffnet in einem neuen Tab) ***
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme bevorzugt per E-Mail, per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
Gerne können Sie auch einen Termin zur persönlichen Vorsprache mit uns vereinbaren.
Voraussetzungen:
• Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
• Ihr Kind wird von einem Elternteil allein betreut und erhält von dem anderen
Elternteil keine Unterhaltszahlungen in Höhe von monatlich mindestens
- 227,00 € (Kind 0-5 Jahre)
- 299,00 € (Kind 6-11 Jahre)
- 394,00 € (Kind 12-17 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen)
• bei Halbwaisen: Das Kind erhält keine Halbwaisenrente oder aber eine,
die die vorgenannten Beträge nicht übersteigt.
Weitere Einzelheiten zur Antragstellung und zu den Anspruchsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den „Details“ unten sowie dem Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz, welches Sie unter „Links und Downloads“ herunterladen können. Dort finden Sie auch einen Link zum Familienportal NRW mit weiteren Informationen rund um das Unterhaltsvorschussgesetz.
Sprechzeiten
montags, dienstags, donnerstags: 09:00 – 12:00 Uhr
mittwochs: 13:00 – 16:00 Uhr
freitags: geschlossen
oder nach Terminvereinbarung
Hausanschrift
Haddenbacher Str. 38, 42855 Remscheid, 1. OG, Raum 112