Beschreibung
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung der Sozialhilfe.
Sie unterstützt Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können und keine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Ziel ist es, das Existenzminimum zu sichern.
Abgrenzung zur Grundsicherung
Die Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich an einen anderen Personenkreis als die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Grundsicherung erhalten Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können und nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis der Grundsicherung gehören.
Wer ist meine Anlaufstelle?
Wenn Sie erstmals Leistungen beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Zentralbüro.
Dort erhalten Sie alle Informationen zur Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen.
Während der Sprechzeiten kann es aufgrund des Publikumsverkehrs zu Einschränkungen in der telefonischen Erreichbarkeit des Zentralbüros kommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unter 02191 16-00 an das Servicecenter. Ihr Anliegen wird dort aufgenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Wenn Sie bereits Leistungen erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Sachbearbeitung.
Eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch während der Telefonzeiten wird empfohlen.
Wer kann Leistungen bekommen, wer nicht?
Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wenn Sie:
- Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können
- keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungen haben
Keinen Anspruch haben Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können oder vorrangige Leistungen, insbesondere nach dem SGB II oder im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, erhalten.
Was umfasst die Leistung?
Die Leistungen setzen sich individuell zusammen und umfassen insbesondere
- den notwendigen Lebensunterhalt (Regelbedarf)
- angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- zusätzliche Bedarfe in besonderen Lebenssituationen
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, soweit erforderlich
Welche Unterlagen benötige ich?
Siehe unten bei <Details>.
### WICHTIGE INFO ###
Mitteilung von Änderungen während des Leistungsbezugs
Wenn Sie bereits Leistungen erhalten, informieren Sie uns bitte zeitnah über Änderungen in Ihrer persönlichen oder finanziellen Situation.
Wohnen und Kosten:
- Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen
- Änderungen der Miete oder Nebenkosten
- neue Abschläge für Strom oder Heizung
Reichen Sie die Unterlagen möglichst zeitnah bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung ein.
Änderungen in Ihrer Lebenssituation:
- Umzugsabsichten (vor Abschluss eines Mietvertrages)
- Änderungen im Haushalt
- Aufnahme oder Beendigung einer Beschäftigung
- Änderungen bei Einkommen oder Vermögen
Vor einem Umzug sollte immer eine vorherige Abstimmung erfolgen.
Warum ist das wichtig?
Nur so können:
- Leistungen korrekt berechnet werden
- Rückforderungen vermieden werden
- Zahlungen zügig erfolgen