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Stadt Remscheid

Übernahme von Bestattungskosten

Die Übernahme von Bestattungskosten kommt in Betracht, wenn die erforderlichen Kosten einer Bestattung von den hierzu Verpflichteten nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können.

Beschreibung

Die Übernahme von Bestattungskosten ist eine Leistung der Sozialhilfe.

Sie wird gewährt, wenn die Kosten einer Bestattung weder aus eigenen Mitteln noch aus dem Nachlass der verstorbenen Person gedeckt werden können.

Ziel ist es, eine würdige Bestattung sicherzustellen.

 

Bitte stellen Sie den Antrag möglichst vor Beauftragung des Bestattungsunternehmens.

Wer ist meine Anlaufstelle?

Wenn Sie einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten stellen möchten, wenden Sie sich bitte an das Zentralbüro.
Dort erhalten Sie alle Informationen zur Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen.

Während der Sprechzeiten kann es aufgrund des Publikumsverkehrs zu Einschränkungen in der telefonischen Erreichbarkeit des Zentralbüros kommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unter 02191 16-00 an das Servicecenter. Ihr Anliegen wird dort aufgenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet.

 

Wer kann Leistungen bekommen, wer nicht?

Anspruch besteht, wenn Sie zur Bestattung verpflichtet sind und die Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen können.

Kein Anspruch besteht, wenn die Kosten aus dem Nachlass der verstorbenen Person gedeckt werden können, Sie selbst finanziell in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen oder andere Verpflichtete die Kosten übernehmen können.

 

Welche Kosten werden übernommen?

Es werden die erforderlichen Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung übernommen.
Die Kosten müssen angemessen sein.

Übernahme von Bestattungskosten

Erläuterungen und Hinweise

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