Beschreibung
Das Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist der Abteilung Soziale Dienste angegliedert. Die WJH ist zuständig für die Gewährung finanzieller Hilfen in den Bereichen:
- ambulante Hilfen (flexible Hilfen, sozialpädagogische Familienhilfe, Schulprojekte)
- teilstationäre Hilfen (Tagesgruppen etc.)
- stationäre Hilfen (Heime, Mutter-Kind-Einrichtungen, INSPE-Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Pflegestellen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen)
- einschließlich der Heranziehung Kostenbeitragspflichtiger und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten.