Beschreibung
- Der Jugendrat ist berechtigt, eigene Anträge, Stellungnahmen und Empfehlungen an den Rat, die Ausschüsse oder die Bezirksvertretungen zu richten.
- Der Jugendrat hat das Recht, Anfragen an die Oberbürgermeisterin zu stellen.
- Der Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse sollen kinder- und jugendrelevante Angelegenheiten erst beraten, wenn dem Jugendrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.
- Die Verwaltung leitet Vorlagen, die jugendrelevante Angelegenheiten betreffen, vor der Beratung im Rat, in den Ausschüssen oder den Bezirksvertretungen dem Jugendrat zur Kenntnisnahme zu.
Der Jugendrat wird durch die Kinder- und Jugendförderung unterstützt und beraten. Sie übernimmt die Geschäftsführung und organisiert die Wahlen.