Beschreibung
Die Jugendverbände und Träger der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (anerkannt nach § 75 SGB VIII/KJHG) erhalten Förderungen für ihre Arbeit, ihre Angebote und Maßnahmen (z.T. abhängig von Teilnahmezahl und Dauer):
Ferienfreizeiten, innerörtliche Ferienmaßnahmen, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, internationale Jugendbegegnung.
Für die Anschaffung von Jugendpflegematerial, den Ausbau und die Renovierung der Räume werden ebenfalls Zuschüsse gewährt.
Die Jugendverbände und Sportvereine (mit mind. 22 % Kindern und Jugendlichen) erhalten abhängig von der Zahl der Mitglieder pauschal einen jährlichen Zuschuss.
Erstmalig sind die Förderpositionen "Akute Bedarfe" und "Initialförderung" aufgenommen worden, die eine flexiblere Reaktion auf neue Bedarfe ermöglicht.
Für die Ermöglichung der Teilnahme von Kindern und Jugendlicher einkommensschwacher Eltern werden individuelle Zuschüsse gewährt. Die Zuschüsse werden entsprechend den Förderungsrichtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Remscheid im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Formulare erst ausfüllen können, wenn Sie diese auf Ihrem Computer gespeichert haben.