Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Belehrung Infektionsschutzgesetz

Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Erstbelehrung.

Beschreibung

Im Rahmen der bergischen Kooperation haben sich die Gesundheitsämter der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal zusammengeschlossen. Seit dem 01.04.2012 werden die Belehrungen gem. § 43 Infektionsschutzgesetz vom Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen organisiert und durchgeführt (siehe "Downloads/Links").

Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wurden seit vielen Jahren ausschließlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Inzwischen ist ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das ohne jegliche Infektionsgefährdung schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann. Es besteht die Möglichkeit, bei der bearbeitenden Stelle in Solingen einen entsprechenden Termin für eine Online-Belehrung zu buchen.

Mehr Details:  hier! (Öffnet in einem neuen Tab)

Zur Online-Terminbuchung geht es  hier (Öffnet in einem neuen Tab)!

Beim Fachdienst Gesundheitswesen der Stadt Remscheid werden noch Duplikate von Belehrungsbescheinigungen von Januar 2001 bis 30.03.2012 ausgestellt.
Abholung montags bis freitags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr.

Weitere Hinweise:

  • Seit 2001 ist die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich, vorher wurden Gesundheitszeugnisse nach dem Bundesseuchengesetz ausgestellt.
  • Die Erstbelehrung muss durch ein Gesundheitsamt durchgeführt werden.
  • Die Belehrung muss alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber aufgefrischt werden.

 

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz