Beschreibung
Im Rahmen der bergischen Kooperation haben sich die Gesundheitsämter der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal zusammengeschlossen. Seit dem 01.04.2012 werden die Belehrungen gem. § 43 Infektionsschutzgesetz vom Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen organisiert und durchgeführt (siehe "Downloads/Links").
Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wurden seit vielen Jahren ausschließlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Inzwischen ist ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das ohne jegliche Infektionsgefährdung schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann. Es besteht die Möglichkeit, bei der bearbeitenden Stelle in Solingen einen entsprechenden Termin für eine Online-Belehrung zu buchen.
Mehr Details: hier! (Öffnet in einem neuen Tab)
Zur Online-Terminbuchung geht es hier (Öffnet in einem neuen Tab)!
Beim Fachdienst Gesundheitswesen der Stadt Remscheid werden noch Duplikate von Belehrungsbescheinigungen von Januar 2001 bis 30.03.2012 ausgestellt.
Abholung montags bis freitags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr.
Weitere Hinweise:
- Seit 2001 ist die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich, vorher wurden Gesundheitszeugnisse nach dem Bundesseuchengesetz ausgestellt.
- Die Erstbelehrung muss durch ein Gesundheitsamt durchgeführt werden.
- Die Belehrung muss alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber aufgefrischt werden.
Belehrung Infektionsschutzgesetz für Schülerpraktikanten:
Schülerinnen und Schüler, die während ihres 3-wöchigen Schulpraktikums in ihrem Praktikumsbetrieb Kontakt zu offenen Lebensmitteln haben, benötigen für dieses Praktikum vorher eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch ein Gesundheitsamt.
Die Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Stadtdienst Gesundheit und der jeweiligen Schule statt.
Für eine nachträgliche Teilnahme an einer Regelbelehrung wegen des Nichterscheinens zur schulinternen Belehrung müssen Nachholtermine für eine Regelbelehrung mit dem Stadtdienst Gesundheit vereinbart werden.