Beschreibung
Informationen erteilt der Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen. (siehe "Downloads/Links")
Schülerinnen und Schüler, die während ihres 3-wöchigen Schulpraktikums in ihrem Praktikumsbetrieb Kontakt zu offenen Lebensmitteln haben, benötigen für dieses Praktikum vorher eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch ein Gesundheitsamt.
Hinweis für Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Stadtdienst Gesundheit und der jeweiligen Schule statt.
Für eine nachträgliche Teilnahme an einer Regelbelehrung wegen des Nichterscheinens zur schulinternen Belehrung müssen Nachholtermine für eine Regelbelehrung mit dem Stadtdienst Gesundheit vereinbart werden.
Informationen erteilt der Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen. (siehe "Downloads/Links")
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