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Stadt Remscheid

Belehrung Infektionsschutzgesetz für Schülerpraktikanten

Schülerinnen und Schüler, die während ihres 3-wöchigen Schulpraktikums in ihrem Praktikumsbetrieb Kontakt zu offenen Lebensmitteln haben, benötigen für dieses Praktikum vorher eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch ein Gesundheitsamt.

Beschreibung

Informationen erteilt der Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen. (siehe "Downloads/Links")

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