Beschreibung
Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen.
Die Untersuchung beinhaltet eine ausführliche Anamnese, eine ärztliche Untersuchung, eine Urinuntersuchung, einen Hör- und Sehtest und eine ärztliche Beratung.
Die "Erste Nachuntersuchung" wird erforderlich, wenn vor Beginn des zweiten Ausbildungsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
Die Untersuchung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Die Dauer der Untersuchung beträgt insgesamt ca. 1 Stunde.
Der "Berechtigungsschein für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung" ist beim Bürgerservice (siehe "Downloads/Links") erhältlich.
Zur Beantragung ist der Personalausweis vorzulegen. Ohne diesen "Berechtigungsschein" ist eine Untersuchung nicht möglich!!