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Stadt Remscheid

Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins

Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines

Beschreibung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.10.2023 die Beantragung und Ausstellung ebenfalls online durchgeführt werden kann.

Den entsprechenden Link zum Serviceportal der Stadt Remscheid finden Sie unter Links/Downloads 

Weiterhin können Sie zu folgenden Öffnungszeiten terminlos durch Ziehen einer Wartemarke vorsprechen:

Montag:           07:30 Uhr - 13:00 Uhr

Dienstag          07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr 

Mittwoch          07:30 Uhr - 13:00 Uhr 

Donnerstag        07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr 

Freitag           07:30 Uhr - 13:00 Uhr 

Die Beantragung und gleichzeitige Ausstellung erfolgt bei persönlicher Vorsprache an der Informationstheke im Dienstleistungszentrum.

Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorlegen (Erstuntersuchung).

Vor dem Arztbesuch benötigen sie eine Bescheinigung, die zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigt. Diesen "Untersuchungsberechtigungsschein" erhalten sie beim Bürgerservice.

Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung des Arztes vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist. Hierfür ist dann erneut ein Untersuchungsberechtigungsschein erforderlich.

Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins

Erläuterungen und Hinweise

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