Beschreibung
Der Fachdienst Gesundheitswesen berät telefonisch und persönlich Personen, die Fragen zum Thema "Kopfläuse" haben.
Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht keine ärztliche Meldepflicht, Gemeinschaftseinrichtungen sind verpflichtet, Kopflausbefall dem FD Gesundheitswesen zu melden.
Dies kann mit dem bekannten Meldebogen per Fax oder per E-Mail an den FD Gesundheitswesen gesendet werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.