Beschreibung
Bei Angehörigen des Öffentlichen Dienstes ist im Rahmen des Beihilferechts für die vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit eines stationären Sanatoriumsaufenthalts oder einer ambulanten Heilkur eine amtsärztliche Untersuchung notwendig.
Die Untersuchung besteht in der Regel aus der Erhebung der Krankengeschichte und einer körperlichen Untersuchung. Ärztliche Fremdbefunde werden mit einbezogen.
Vorherige Terminabsprache ist unbedingt erforderlich !!