Beschreibung
Bei einer staatlichen Prüfung ist meist vom zuständigen Prüfungsamt oder in der Studien- oder Prüfungsordnung festgelegt, dass ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden muss, wenn der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen an der Prüfung nicht teilnehmen kann.
Um vorherige Terminabsprache wird gebeten.