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Stadt Remscheid

Kommunale Gesundheitsberichterstattung

Beschreibung

Die kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) beschreibt und analysiert in regelmäßigen Abständen die gesundheitliche Lage der Remscheider Bevölkerung sowie die örtlichen Versorgungsstrukturen. Die jeweiligen Indikatoren werden in den Kontextrahmen des Landes Nordrhein-Westfalen eingeordnet. So können Bedarfe und Trends sichtbar gemacht werden. Das Feld der GBE ist ferner untergliedert in die Basisberichterstattung und Sonderberichte zu bestimmten Themen oder Zielgruppen. Die gesetzliche Grundlage und Anforderung für die untere Gesundheitsbehörde (Fachdienst Gesundheitswesen) zur Erstellung von kommunalen Gesundheitsberichten ergibt sich aus § 21 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) in Verbindung mit § 6. Die GBE macht Stärken und Herausforderungen sichtbar – gesamtstädtisch und wo möglich auch quartiersbezogen. Die GBE liefert somit eine datenbasierte Handlungsgrundlage für Politik, Verwaltung und lokale Akteure. Es handelt sich somit um ein Steuerungsinstrument. Zudem soll die breite Öffentlichkeit informiert werden. Das erklärte Ziel der GBE ist die Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung (Gesundheitsförderung & Prävention), dies geschieht durch die Identifikation und Kommunikation von Handlungsbedarfen, die Entwicklung gezielter Maßnahmen und die Vernetzung von Akteuren und Kooperationspartnern.

Kommunale Gesundheitsberichterstattung

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