Beschreibung
Mögliche Haftpflichtfälle sind: Kfz-Unfälle unter Beteiligung von städtischen Fahrzeugen, Unfälle auf Straßen, Wegen und Plätzen, in Grünanlagen, auf städtischen Grundstücken, Schäden am sonstigen privaten Eigentum durch städtische Bedienstete, Verletzung von Amtspflichten aller Art.
Wichtig ist es sich immer schriftlich zu äußern, gerne auch mit Fotos des Schadens.
Eine Schilderung kann auch per Email gesendet werden, telefonisch kann keine verbindliche Regulierung getroffen werden.
Unter Downloads finden Sie ein Merkblatt zum Thema Haftpflichtschäden und ihre Regulierung