Beschreibung
Die Versickerung oder Verrieselung und damit die Einleitung von Niederschlagwasser in das Grundwasser (Boden) darf erst dann erfolgen, wenn hierfür von der Unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist.
Die Versickerung oder Verrieselung und damit die Einleitung von Niederschlagwasser in das Grundwasser (Boden) darf erst dann erfolgen, wenn hierfür von der Unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist.
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