Beschreibung
Im Rahmen von Planverfahren sind sog. Landschaftspflegerische Begleitpläne zu erstellen, die die Inhalte der Eingriffsregelung in der Reihenfolge von Vermeidung, Minderung, Ausgleich darstellen. Die naturschutzfachliche Begleitung erfolgt als Untere Landschaftsbehörde.