Beschreibung
Sind in Planverfahren sog. FFH-Gebiete (europäische Schutzgebiete) betroffen, ist die Verträglichkeit der Planung mit dem Gebiet als Untere Landschaftsbehörde zu prüfen. Entsprechende Gutachten sind zu betreuen.
Sind in Planverfahren sog. FFH-Gebiete (europäische Schutzgebiete) betroffen, ist die Verträglichkeit der Planung mit dem Gebiet als Untere Landschaftsbehörde zu prüfen. Entsprechende Gutachten sind zu betreuen.
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