Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Brut

Verbot vom 1. März bis 30. September

Beschreibung

-Verboten- ist in dieser Zeit: Bäume, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden, zu zerstören.

 

-Erlaubt-ist es: Den jährlichen Zuwachs bei Bäumen, Hecken, Gebüschen mit dem sog. Form- und Pflegeschnitt zurückzuschneiden.

 

-Bußgeld- Wer dagegen verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld bestraft, das je nach Schwere des angerichteten Schadens zwischen 50 und 5.000 € beträgt.

 

-Zu bedenken ist: - Bäume, Hecken und Gebüsche bieten Tieren Nahrung und Schutz vor Gefahren. Bitte helfen Sie, die heimische Artenvielfalt zu erhalten.

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz