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Stadt Remscheid

Baumschutz

Ausnahmegenehmigungen nach der Baumschutzsatzung

Beschreibung

Durch die Baumschutzsatzung der Stadt Remscheid sind Bäume ab einer bestimmten Größe unter Schutz gestellt. Der Schutz bezieht sich neben der Entfernung (Baumfällung) auch auf einen Rückschnitt.
Die letzte Änderung der Baumschutzsatzung ist am 21.12.2017 in Kraft getreten.

Die Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.

Die Satzung gilt nicht im Außenbereich, sowie den Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Dort gelten strengere Regeln bezüglich des Baumschutzes.

Geschützt sind Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 120 cm (gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden) haben. Verboten ist, diese Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. Hierzu gehören auch Einwirkungen im Wurzel- und Kronenbereich der Bäume.
Ausnahmen sind nur auf Antrag möglich. 

Folgende Bäume können ohne Genehmigung nach der Baumschutzsatzung gefällt werden:

  • Obstbäume (mit Ausnahme von Walnußbäumen, Eßkastanien , Wildobstbäumen (z.B. Wildkirsche) und Zierobstbäumen )
  • Nadelgehölze mit einem Stammumfang kleiner als 270 cm (mit Ausnahme von Eiben)
  • Scheinakazien, Birken, Weiden (mit Ausnahme der Salweide), Pappeln und Fichten

Die Bestimmungen des Artenschutzes sind darüber hinaus zu beachten (siehe "Bäume, Hecken und Gebüsche zurückschneiden" unter "Ähnliche Dienstleistungen") !

Weitere Informationen zur letzten Änderung der Baumschutzsatzung finden Sie im redaktionellen Teil (siehe unter "Downloads/Links").

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