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Stadt Remscheid

Onlineantrag zur Fällung oder Veränderung von geschützten Bäumen

Antragstellerin oder Antragsteller
Anrede

Gebührenschuldnerin oder Gebührenschuldner ist die Eigentümerin oder der Eigentümer.
Sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht mit der Grundstückseigentümerin
oder dem Grundstückseigentümer übereinstimmt, muss eine Vollmacht der
Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorgelegt werden. Bei
Eigentümergemeinschaften ist die Vorlage eines Mehrheitsbeschlusses erforderlich.

Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer

Bitte angeben, wenn nicht mit Antragstellerin oder Antragsteller übereinstimmend.

Baumstandort, Grundstück
Baumstandort, Grundstück
Antragsgegenstand
Ersatzpflanzung (entfällt bei kranken oder abgestorbenen Bäumen, sowie Gefahrenbäumen)

Ich werde die Ersatzpflanzung auf demselben Grundstück oder einem anderen verfügbaren
Grundstück im Geltungsbereich der Remscheider Baumschutzsatzung vornehmen.

In diesem Fall wird die Erlaubnis unter Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung
erteilt. Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem Wert des Baumes, mit dem
ansonsten eine Ersatzpflanzung erfolgen müsste zuzüglich einer Pflanzkostenpauschale von
30% des Nettoerwerbspreises.

Beizufügende Unterlagen für Fällung oder Veränderung von Bäumen

- Fotos der zu fällenden oder zu verändernden Bäume

- Lageplan im Maßstab 1:250 beziehungsweise aussagekräftige Skizze, aus dem der
Standort des Baumes/der Bäume hervorgeht

- Bitte nennen Sie auch gegebenenfalls festgestellte Schadsymptome des Baumes/der
Bäume

- Der Stammumfang sollte in 1m Höhe vom Boden gemessen werden

Ohne diese Unterlagen ist eine Bearbeitung des Fällantrages leider nicht möglich.

DSI

* Pflichtfeld

Naturschutz

Erläuterungen und Hinweise

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