Ziele der Baumschutzsatzung sind:
- Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
- Die Gestaltung und Gliederung des Orts- und Landschaftsbildes
- Die Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas
- Die Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes
- Die Überwachung von Bauarbeiten im Bereich von geschützten Bäumen
Wo gilt die Baumschutzsatzung?
Die Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Die Satzung gilt nicht im Außenbereich, sowie den Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Dort gelten strengere Regeln bezüglich des Baumschutzes.
Was fällt unter die Baumschutzsatzung?
Geschützt sind Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 120 cm (gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden) haben. Verboten ist, diese Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. Hierzu gehören auch Einwirkungen im Wurzel- und Kronenbereich der Bäume.
Ausnahmen sind nur auf Antrag möglich.
Folgende Bäume können ohne Genehmigung nach der Baumschutzsatzung gefällt werden:
- Obstbäume (mit Ausnahme von Walnußbäumen, Esskastanien , Wildobstbäumen (z.B. Wildkirsche) und Zierobstbäumen)
- Nadelgehölze mit einem Stammumfang kleiner als 270 cm (mit Ausnahme von Eiben)
- Scheinakazien, Birken, Weiden (mit Ausnahme der Salweide), Pappeln und Fichten
In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind dabei besonders die Belange des Artenschutzes zu beachten.
Planungshilfe für den Baumschutz auf Baustellen im öffentlichen Raum
Binden Sie den Fachdienst Umwelt frühzeitig mit ein, wenn sich in Ihrem Bauumfeld städtische Bäume befinden. Idealerweise bereits während der Planungsphase. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir dann frühzeitig die Lage der Baustellenzufahrt, die Dimension der Baugrube oder den Verlauf von Leitungstrassen ab. Das bewahrt vorhandene Bäume vor Schaden.
Auch bei womöglich nötigen Kronenrückschnitten ist der Fachdienst Umwelt vorher zu beteiligen.
Wird es durch unvorhergesehene Schwierigkeiten eng für Bäume auf Ihrer Baustelle, sprechen Sie mit uns, bevor Sie handeln.
Bitte bedenken Sie: Der Verursacher haftet für Schäden an Bäumen und muss die Kosten für die Sanierung, das Fällen oder eine Neupflanzung übernehmen.
Im städtischen Baumkataster sind alle Bäume dokumentiert. Durch regelmäßige Kontrollen werden Schäden und deren Verursacher erfasst. Auch wenn die Spätfolgen erst Jahre später sichtbar werden.