Verboten
ist in dieser Zeit: Bäume, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden, zu zerstören.
Erlaubt
ist es den jährlichen Zuwachs bei Bäumen, Hecken, Gebüschen mit dem sogenannten Form- und Pflegeschnitt zurückzuschneiden.
Bußgeld
Wer dagegen verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld bestraft, das je nach Schwere des angerichteten Schadens zwischen 50 und 5.000 € beträgt.
Zu bedenken
ist: Bäume, Hecken und Gebüsche bieten Tieren Nahrung und Schutz vor Gefahren. Bitte helfen Sie, die heimische Artenvielfalt zu erhalten.