Beschreibung
Der Landschaftsbeirat ist als beratendes Gremium nach Landschaftsgesetz der Unteren Naturschutzbehörde beigestellt. Die Naturschutzverbände sind in verschiedensten Verfahren zu beteiligen und die Landschaftswacht übernimmt unter Begleitung durch die Untere Landschaftsbehörde Aufsichtsfunktionen in der freien Landschaft.