Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Düngeverordnung: Ausnahmen vom zeitlichen Ausbringungsverbot beantragen

Beschreibung

Landwirtschaftliche Betriebe können hier für die Aufbringung von Düngemitteln außerhalb der in der Düngeverordnung festgelegten Sperrfrist eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die Genehmigung erteilt die

Landwirtschaftskammer Rheinland
Kreisstelle Mettmann

Külshammer Weg 18-26

45149 Essen

Düngeverordnung: Ausnahmen vom zeitlichen Ausbringungsverbot beantragen

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz