Beschreibung
Landwirtschaftliche Betriebe können hier für die Aufbringung von Düngemitteln außerhalb der in der Düngeverordnung festgelegten Sperrfrist eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die Genehmigung erteilt die
Landwirtschaftskammer Rheinland
Kreisstelle Mettmann
Külshammer Weg 18-26
45149 Essen
Düngeverordnung: Ausnahmen vom zeitlichen Ausbringungsverbot beantragen
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