Beschreibung
Für Bauvorhaben an einem Gewässer (z.B. Brücken, Mauern, Verrohrungen, Durchlässe) muss eine Genehmigung gemäß § 22 Landeswassergesetz des Landes Nordrhein Westfalen beim Fachdienst Umwelt der Stadt Remscheid beantragt werden.
Für Bauvorhaben an einem Gewässer (z.B. Brücken, Mauern, Verrohrungen, Durchlässe) muss eine Genehmigung gemäß § 22 Landeswassergesetz des Landes Nordrhein Westfalen beim Fachdienst Umwelt der Stadt Remscheid beantragt werden.
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